Afa-Tabellen für das Gastgewerbe
Die Afa-Tabelle („Absetzung für Abnutzung“, kurz Afa-Tabelle) ist ein Hilfsmittel zur Schätzung der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens. Sie ist notwendig zur Berechnung der steuerrechtlichen Abschreibung und wird vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Die für das Gastgewerbe wesentlichen AfA-Tabellen wurden von unseren Hotelberatern im Jahr 2000 teilweise zusammengefasst und gelten bis dato:
- Afa-Tabelle "Anlagegüter - alphabetische Reihenfolge" [mehr]
- Afa-Tabelle "Anlagegüter - nummerische Reihenfolge" [mehr]
- Afa-Tabelle "Kaffee- und Teeverarbeitung" [mehr]
- Afa-Tabelle "Gastgewerbe" [mehr]
- Afa-Tabelle "Gastgewerbe I" [mehr]
- Afa-Tabelle "Brauereien- und Mälzereien" [mehr]
- Afa-Tabelle "Erfrischungsgetränke- und Mineralbrunnenindustrie" [mehr]
- Afa-Tabelle "Fleischwarenindustrie - Fleischerei" [mehr]
- Afa-Tabelle "Bäckerei, Brot- und Backwarenindustrie" [mehr]
- Afa-Tabelle "Betriebs- und Geschäftsausstattung" [mehr]
- Afa-Tabelle "Weinbau und Weinhandel" [mehr]
- Änderung der "Allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen" u. Schichtzuschläge vom 02.02.2001 [mehr]