Vergütung für eine Hotelberatung

Je Einzelfall wird durch unsere Hotelberater und Gastronomieberater das günstigste und praktikabelste Abrechnungsmodell für die erfolgte Hotelberatung entwickelt und angeboten.

 

Privatbeauftragung

Ausgangspunkt einer privatbeauftragten Beratungstätigkeit ist ein erstes Beratungsgespräch, in dem die jeweilige Aufgabenstellung durch den Hotelberater identifiziert und auf deren Inhalte eingegangen wird. Hierin wird der voraussichtliche Zeitaufwand und das voraussichtliche Honorarvolumen unsererseits ermittelt, um beidseitige Planungssicherheit hinsichtlich Honorarvolumens zu erreichen.

Die Berechnung für Dienstleistungen unserer Hotelberatung erfolgt nach zeitlichem Aufwand und Stunden- bzw. Tagessätzen (zwischen 175,00 Euro und 215,00 Euro / 1.400,00 Euro und 1.700,00 Euro). Eine Pauschalregelung hinsichtlich der Vergütung ist ebenfalls denkbar. Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Verbrauchsmaterial, Spesen, Kommunikationskosten werden ergänzend nach anfallenden Aufwand berechnet.

 

Beratende Tätigkeit für ein Gericht

Bei Gerichtsgutachten richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG). Dabei wird nach Branchenstundensätzen unterschieden, die je Bestellgebiet und Branche in unserem Fall bei mindestens 135,00 Euro liegen. Die vorgenannten Nebenkosten werden ergänzend in Rechnung gestellt.

Alle in Rechnung gestellten Honorarsummen verstehen sich zuzüglich aktuell geltender Mehrwertsteuer.

Stichwort: Hotelberater, Gastronomieberater, Hotelsachverständige, Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Sachverständigendienstleistungen, Honorar

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